Familienunterstützung Leverkusen

Familien-unterstützung Leverkusen

Im Leben passiert oft Unvorhergesehenes

auf einmal ist alles anders.

Hier bietet unser Unternehmen schnelle, flexible und effektive Unterstützung an.

Es gibt verschiedene Gründe, Bedarf für Unterstützung zu haben.

Gründe können zum Beispiel akute oder chronische Erkrankungen sein. Auch ein Unfall oder eine geplante Operation können akuten Bedarf für Unterstützung im Alltag verursachen. Zum Beispiel unterstützen wir regelmäßig Frauen, bei denen eine Risikoschwangerschaft vorliegt. Hier sind Familien vor allem auf kurzfristige Lösungen angewiesen, um das Risiko für die schwangeren Frauen sofort zu minimieren. Ihr behandelnder Arzt (auch oft auf Empfehlung ihrer Hebamme) stellt in diesem Fall ein Rezept/eine Verordnung nach §24h SGB V aus.

Wir sind für Sie da im Raum Leverkusen

Svenja Herrmann &

Georgi Petrov

Standortleitung

Kosten

Abrechenbar über die Pflegekasse!

Fragen und Antworten zur Abrechnung

Wir sind für Sie da

Wir als Heinzelmännchen Betreuungsdienst sind genau in diesem Moment für Sie da und finden eine Individuelle Lösung, um sie best- und schnellstmöglich zu unterstützen.

Mögliche Leistungen sind:

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen, bügeln, falten der Wäsche
  • Zubereitung von Essen für Sie und ihre Familie
  • Betreuung der Kinder
  • Einkäufe
  • Botengänge
  • Freizeitgestaltung

Auch andere Tätigkeiten können nach Bedarf übernommen werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Familienbetreuerin reicht Familienmutter ein Wasser.
Familienbetreuerin saugt Wohnung. Ein Kind liest im Hintergrund.

Finanzierung der Familienunterstützung

Grundsätzlich gibt es drei mögliche Arten unsere Leistungen zu finanzieren:

1. Rezept/Verordnung *

Es werden während einer akuten Krankheit oder nach Unfällen oder Operationen Rezepte oder Verordnungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung ausgestellt und genehmigt, über welche wir direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen können. Hier soll möglichst wenig Aufwand für Sie entstehen

* im Rahmen von §24h SGB V und §38 Absatz 1 SGB V

2. Pflegegrad

Grundsätzlich können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegeleistungen beantragen. Die Formulare hierzu erhalten Sie direkt durch ihre Krankenkasse oder auch durch. Wir bieten auch den Service, Sie bei dem gesamten Prozess der Beantragung zu unterstützen. Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an.

3. Privat

Alle unsere Leistungen im Bereich der Familienunterstützung können auch privat finanziert werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an und lassen sich ein kostenloses Angebot zur Familienunterstützung von uns unterbreiten.

weitere Informationen

Wenn Sie sich weiter informieren möchten, hier ein Informationslink zum Thema Haushaltshilfe:
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/75804/haushaltshilfe_bei_leistungen_der_gesetzlichen_krankenversicherung

Gerne können Sie uns auch ansprechen und sich unverbindlich und kostenlos beraten lassen.

Familienbetreuerin kocht, während ein Kind zu schaut.