Home > Erkrath > Beratungseinsätze
Mit Herz und Verständnis begleitet Familienunterstützung mit Vertrauen
Ab sofort sind wir eine anerkannte Beratungsstelle und dürfen die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI für Sie und mit Ihnen gemeinsam durchführen.
Ich bin für Sie da
Joshua Mers
Wer zuhause gepflegt wird und/oder Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieses auch verpflichtend. Hierauf weist Sie in der Regel Ihre Krankenkasse/Pflegekasse hin. Der Beratungsbesuch stellt eine pflegefachliche Unterstützung dar, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Unterstützung für Ihre persönliche Pflegesituation erhalten.
Der Beratungsbesuch findet im gewohnten Umfeld der eigenen vier Wände statt und wird durch eine Pflegefachkraft unseres Unternehmens geführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen/Angehörige zu unterstützen. Hierzu stehen einige Mittel und finanzielle Möglichkeiten bereit, über die wir Sie gerne innerhalb des Einsatzes aufklären. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Während des Gespräches wird die Pflege- und Betreuungssituation zunächst allgemein eingeschätzt und dokumentiert. Die Pflegefachkraft soll beurteilen, ob die häusliche Pflegesituation sichergestellt und angemessen ist. Sieht die Fachkraft Potenzial zur Verbesserung, kann diese auf die bestehenden Möglichkeiten hinweisen und diesbezüglich beraten. Hierzu gehören u.a. :
Auch wird auf folgende Punkte eingegangen, um sämtliche Formen der Unterstützung ausschöpfen und Angehörige entlasten zu können:
Die Beratung wird durch unsere Pflegefachkraft dokumentiert, sodass diese für den nächsten Beratungseinsatz zum Gesprächsleitfaden gemacht werden kann. Selbstverständlich erhalten auch Sie einen Durchschlag dieser Dokumentation.
Darüber hinaus wird das Protokoll auch an Ihre Pflegekasse gesandt, sodass Ihnen weder Arbeit noch Kosten entstehen. Die Abrechnung des Einsatzes erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse und ist für Sie absolut kostenlos.
Die Beratungseinsätze müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Zunächst weist Ihre Pflegekasse Sie postalisch darauf hin. Sobald wir ein erstes Gespräch bei Ihnen durchgeführt und dokumentiert haben, übernehmen wir den Service des Erinnerns. Das heißt, dass Sie automatisiert durch uns eine Information darüber bekommen, dass Ihr regelmäßiger Beratungseinsatz ansteht. Im Zuge dieser Nachricht werden wir auch gerne direkt einen Termin mit Ihnen vereinbaren. So wird Ihr Aufwand möglichst gering gehalten. Die Intervalle sind folgendermaßen vorgesehen:
Bei Pflegegrad 1 muss kein regelmäßiger Beratungseinsatz stattfinden. Sie haben allerdings das Recht, bei Bedarf eine Beratung pro Jahr zu erhalten. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns oder Ihrer Pflegekasse auf.
Grundsätzlich haben Sie die Entscheidungskompetenz, welche Beratungsstelle Sie für den regelmäßigen Beratungseinsatz heranziehen. Auch besteht keine Bindung an einen bestimmten Dienst, nur weil dieser bereits eine oder mehrere Beratungen bei Ihnen durchgeführt hat. Im Vordergrund steht Ihr Wohlbefinden und eine qualitativ hochwertige Einschätzung Ihrer Pflegesituation.
Wichtig ist bei der Auswahl einer Stelle, dass diese auch zugelassen ist, um die entsprechenden Gespräche gemäß §37.3 SGB XI durchführen zu dürfen.
Wir haben diese Zulassung und freuen uns darüber, Ihre Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld durchführen zu können. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne per Mail, Telefon oder über unsere Webseite. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!
Kontaktieren Sie uns für Fragen gerne jederzeit über das nachfolgende Kontaktformular
Adresse:
Erkrath
Garather Schloßallee 19
40595 Düsseldorf
E-mail:
erk@h-seniorenbetreuung.de
Telefon:
0211 54014544